Heide-Park: | Heide-Park Resort | |
Heidenhof 1 | ||
29614 Soltau | ||
(Bezeichnung bis Ende 2008: Heide-Park Soltau GmbH) | ||
Service-Telefon: | 01805-919101 (0,14 Euro/Min.) | |
Telefax (Zentrale): | (05191) 91111 | |
Internetadresse: | www.heide-park.de | |
E-Mail: | info@heide-park.de | |
Holiday Camp: | Heide-Park Holiday Camp | |
Heidenhof 1 | ||
29614 Soltau | ||
Service-Telefon: | 01805-919101 (0,14 Euro/Min.) | |
Telefax (Zentrale): | (05191) 91391 | |
Internetadresse: | www.holidaycamp.de | |
E-Mail: | info@holidaycamp.de | |
Hotel "Port Royal": | Tussauds Heide-Metropole GmbH | |
Heidenhof 1 | ||
29614 Soltau | ||
Service-Telefon: | 01805-919101 (0,14 Euro/Min.) | |
Telefax (Zentrale): | (05191) 91391 | |
Internetadresse: | www.hotelportroyal.de | |
E-Mail: | info@hotelportroyal.de | |
Unternehmensgründer Heide-Park: | Hans-Jürgen Tiemann (1977) | |
Besitzer Heide-Park: | Merlin Entertainments Group (England) (ab 01.05.2007) | |
Tussaud Group, London (England) (ab 01.01.2002) | ||
Hans-Jürgen Tiemann (bis 31.12.2001) | ||
Geschäftsführer Heide-Park: | Hannes W. Mairinger (ab 01.07.2002) | |
Robert Roger (Financial Director/Tussauds Group) (01.01. - 31.06.2002) | ||
Hans-Jürgen Tiemann (bis 31.12.2002 / Kinder: Mariella, Fabienne und Marcel (www.marceltiemann.com) / heutige Tätigkeit: Mitinhaber von "www.p-t.de" (Freizeitplanungs und Beratung)) | ||
Gesellschaftsdaten Heide-Park: | Amtsgericht Lüneburg | |
HRB Nr. 1077 | ||
Sitz der Gesellschaft: Soltau | ||
Ust-IdNr.: DE 813392542 (seid 01.01.2007) | ||
Amtsgericht Soltau | ||
HRB Nr. 928 | ||
Sitz der Gesellschaft: Soltau (09.2001-31.12.2006) | ||
Unternehmensform Heide-Park: | GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
seit 05.2007 der Merlin Entertainments Group zugehörig von 2002 bis 04.2007 der Tussauds Group zugehörig bis Ende 2001 Privatbesitz (Familienunternehmen) von Hans-Jürgen Tiemann | |
Geschäftsführer Tussauds Heide-Metropole: | Hannes W. Mairinger (ab 01.07.2002) | |
Gesellschaftsdaten Tussauds Heide-Metropole: | Amtsgericht Lüneburg | |
HRB Nr. 101295 | ||
Sitz der Gesellschaft: Soltau | ||
Ust-IdNr.: DE813392542 | ||
FA Soltau: 41/201/08073 (seid 01.01.2005) | ||
Unternehmensform Tussauds Heide-Metropole: | GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
seit 05.2007 der Merlin Entertainments Group zugehörig von 2005 bis 04.2007 der Tussauds Group zugehörig | |
Bankverbindungen: | Bayr. Hypo Vereinsbank Frankfurt am Main BLZ: 50320191 Konto-Nr.: 322312954 (seit 01.01.2007) | |
| ||
Abteilungsleiter Fahrgeschäfte: | Bodo Stiehler (seit 1993) | |
E-Mail: bodo.stiehler@heide-park.de | ||
Technik-Chef: | Andreas Lohmann | |
E-Mail: andreas.lohmann@heide-park.de | ||
Presseabteilung: | Klaus Müller | |
E-Mail: klaus.mueller@heide-park.de | ||
Carina Pape | ||
E-Mail: carina.pape@heide-park.de | ||
Marketing: | Sabrina de Carvalho | |
E-Mail: alexandra.adler@heide-park.de | ||
Betriebsführungen & Gruppenfahrten: | Monja Severloh | |
E-Mail: monja.severloh@heide-park.de | ||
Shows und Entertainment: | Ingo Reichenstein | |
E-Mail: ingo.reichenstein@heide-park.de | ||
Jan Schloo | ||
E-Mail: jan.schloo@heide-park.de | ||
Veranstaltungen: | Werner Aust | |
E-Mail: werner.aust@heide-park.de | ||
Kerstin Hetzer | ||
E-Mail: kerstin.hetzer@heide-park.de | ||
Fundbüro: | Online-Fundbüro der Stadt Soltau und dem Heide-Park | |
Gründung: | 1977 | |
Tag der Eröffnung: | 19. August 1978 (mit 6 Fahrgeschäften und 1 Tiershow) | |
Mitarbeiter: | 155 (festangestellt)
945 (in der Saison) | |
Parkfläche: | 850.000 qm | |
Holiday-Camp Fläche: | 80.000 qm | |
Bauliche Highlights: |
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Werkstätten: |
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Parkordnung: | Herzlich willkommen im Heide-Park!
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennen Sie die hier aufgeführten Regeln als bindend an. 1. Parken Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber für die Bewachung des Fahrzeuges erhoben. Achten Sie daher beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. 2. Eintrittskarten/Öffnungszeiten Alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen des Parkgeländes. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park oder die Fahrt in den Fahrattraktionen verweigert werden. Durch den Ausschluss entstehen keine Rückerstattungsansprüche für den Gast. Öffnungszeiten können ohne Vorankündigung geändert werden. Ein Wiedereintritt ist nur mit gültigem Handstempel möglich. 3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leine geführt werden. Zu Showvorführungen, Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Grillen ist auf dem gesamten Parkgelände verboten. Das Rauchen ist nur in den Restaurants und unter freiem Himmel gestattet. Während der Fahrt in den Fahrattraktionen ist das Rauchen verboten! Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet. Den Anordnungen des Parkpersonals ist im eigenen Interesse Folge zu leisten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Fahrattraktionen für jeden Besucher geeignet sind. Beschränkungen, die aus den Hinweistafeln ersichtlich sind, wurden zu Ihrem Schutz getroffen. Benutzen Sie nur die für Besucher freigegebenen Wege und Flächen. Für Unfälle auf den besonders gekennzeichneten Betriebs- und Personalwegen haftet der Heide-Park wegen Verletzung seiner Verkehrsicherungspflicht nicht. 4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark Die Einrichtungen des Freizeitparks stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten sie jeweils die Anweisungen des Bedienungspersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienpersonals missachten, so kann das Bedienpersonal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Sie haften für alle Schäden, die Sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen, insbesondere infolge Missachtung der Benutzungsanleitungen. 5. Benutzung der Spielplätze Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. 6. Aufsichtspflicht Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. 7. Haftung Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden. Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt davon unberührt. Der Einsatz des parkeigenen Erste-Hilfe-Dienstes ersetzt nicht eine eventuell notwendige ärztliche Versorgung. 8. Ausfall von Anlagen Beim Nichtbetrieb einzelner Anlagen, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, TÜV-Prüfungen oder höhere Gewalt, kann grundsätzlich keine Eintrittsgelderstattung erfolgen. Nur bei mehrstündigem Ausfall aller oder wesentlicher Teile der technischen Anlagen können Sie unter Vorlage der gültigen Eintrittskarte und unter Angabe von Adresse und Bankverbindung im Service-Center während der Kassenöffnungszeiten die Rückerstattung des Eintrittsgeldes anmelden. Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos. Mit der Anmeldung eines Rückerstattungsanspruches erlöschen alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen. Der Park muss sofort verlassen werden. 9. Schadensmeldung Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes am Service-Center. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. 10. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleitungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen. Wenn sie nicht wünschen, dass Film- oder Fototeams im Park Aufnahmen von Ihnen machen und veröffentlichen, dann teilen Sie dieses bitte dem Fotografen oder Filmteam mit. 11. Hausrecht Der Freizeitpark ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. (Stand: 01.02.2006) Download:Parkordnung (PDF, 44 KB) | |
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Aktualisiert am: 09.06.2009, 10:07 Uhr
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